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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.05.1990, Az.: IX ZB 41/90

Rechtsmittelbegründungsfrist; Eingangsdatum; Berufungsschrift; Rückfrage bei Gericht; Zeitpunkt des Eingangs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.05.1990
Aktenzeichen
IX ZB 41/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14114
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1991, 121 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Rechtsanwalt, der die Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausnützen will, muß sich, wenn das Berufungsgericht das genaue Eingangsdatum der Berufungsschrift nicht von sich aus mitgeteilt hat, durch eine Rückfrage bei Gericht über den Zeitpunkt des Eingangs Gewißheit verschaffen.