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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1985, Az.: IVb ZB 129/84

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung; Beschwerdefrist; Rechtsmittelfrist; Prozeßkostenhilfegesuch; Beschwerdeschrift; Zugelassener Rechtsanwalt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.07.1985
Aktenzeichen
IVb ZB 129/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13072
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1985, 1009-1010 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2834 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1985, 1156 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist in einem Fall, in dem innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer Beschwerdeschrift eingereicht worden ist, die von einem bei dem Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist (Aufgabe von BGH VersR 81, 577).