Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1985, Az.: IVb ZB 129/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung; Beschwerdefrist; Rechtsmittelfrist; Prozeßkostenhilfegesuch; Beschwerdeschrift; Zugelassener Rechtsanwalt
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.07.1985
- Aktenzeichen
- IVb ZB 129/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 13072
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1985, 1009-1010 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 2834 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1985, 1156 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist in einem Fall, in dem innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer Beschwerdeschrift eingereicht worden ist, die von einem bei dem Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist (Aufgabe von BGH VersR 81, 577).