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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.03.1969, Az.: VII ZR 29/67

Anpassung eines Vertrages; Veränderte Geschäftsgrundlage; Vertragliche Regelungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.03.1969
Aktenzeichen
VII ZR 29/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1969, 1058 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1969, 655 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1969, 1019

Redaktioneller Leitsatz

Strenge Anforderungen sind an die Voraussetzungen, unter denen ein Vertrag an die veränderte Geschäftsgrundlage angepaßt werden kann, zu stellen. Dabei müssen derartig einschneidende Änderungen vorliegen, daß ein Festhalten an die ursprünglichen vertraglichen Regelungen zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde.