Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.03.1969, Az.: VII ZR 29/67
Anpassung eines Vertrages; Veränderte Geschäftsgrundlage; Vertragliche Regelungen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.03.1969
- Aktenzeichen
- VII ZR 29/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11032
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1969, 1058 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1969, 655 (Volltext mit amtl. LS)
- WM 1969, 1019
Redaktioneller Leitsatz
Strenge Anforderungen sind an die Voraussetzungen, unter denen ein Vertrag an die veränderte Geschäftsgrundlage angepaßt werden kann, zu stellen. Dabei müssen derartig einschneidende Änderungen vorliegen, daß ein Festhalten an die ursprünglichen vertraglichen Regelungen zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde.