Bundessozialgericht
Urt. v. 11.09.1980, Az.: 5 RJ 60/79
Ausschluß des Hinterbliebenenrentenanspruchs; Verzicht auf Unterhaltsansprüche; Eigene Erwerbstätigkeit; Notbedarfsfall
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 11.09.1980
- Aktenzeichen
- 5 RJ 60/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10740
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Berlin 17.02.1978 - S 23 J 1954/74
- LSG Berlin 02.05.1979 - L 6 J 61/78
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 50, 208 - 210
- MDR 1981, 260 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat die frühere Ehefrau auf Unterhaltsansprüche verzichtet, dabei jedoch den Notbedarfsfall ausdrücklich ausgenommen und hat sie bis zum Tode des Versicherten ihren Lebensunterhalt aus den Erträgnissen einer eigenen Erwerbstätigkeit bestritten, so ist ein Hinterbliebenenrentenanspruch nicht ausgeschlossen.