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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.09.1980, Az.: 5 RJ 60/79

Ausschluß des Hinterbliebenenrentenanspruchs; Verzicht auf Unterhaltsansprüche; Eigene Erwerbstätigkeit; Notbedarfsfall

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.09.1980
Aktenzeichen
5 RJ 60/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10740
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 17.02.1978 - S 23 J 1954/74
LSG Berlin 02.05.1979 - L 6 J 61/78

Fundstellen

  • BSGE 50, 208 - 210
  • MDR 1981, 260 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat die frühere Ehefrau auf Unterhaltsansprüche verzichtet, dabei jedoch den Notbedarfsfall ausdrücklich ausgenommen und hat sie bis zum Tode des Versicherten ihren Lebensunterhalt aus den Erträgnissen einer eigenen Erwerbstätigkeit bestritten, so ist ein Hinterbliebenenrentenanspruch nicht ausgeschlossen.