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§ 5 FAG - Regelüberprüfung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Amtliche Abkürzung
FAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
6030-4

Die nächste Regelüberprüfung der Finanzausgleichsmasse und ihrer Verwendung wird im Jahr 2028 abgeschlossen, so dass die Ergebnisse zum Finanzausgleichsjahr 2030 umgesetzt werden können.