Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.09.1977, Az.: VI ZR 162/76
Operationsmethode; Arzt; Gutachten im Arztfehlerprozeß; Patientenaufklärung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.09.1977
- Aktenzeichen
- VI ZR 162/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11578
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1978, 215 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 587-589 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Arzt muß, wenn gewichtige Stimmen in der medizinischen Literatur unwiderlegt darauf hinweisen, daß eine hergebrachte Operationsmethode unter den gegebenen Umständen zu schwerem Schaden führen muß, den Patienten hierüber aufklären, sofern er sich über diese Bedenken hinwegsetzen will.
2. Zur Würdigung ärztlicher Gutachten im Arztfehlerprozeß.