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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 29.04.1975, Az.: 1 ABR 40/74

Betriebsratsmitglied; Dienstreise; 1. Klasse der Bundesbahn; Haushaltsersparnis; Zehrgeld; Spesen; Beleg; Betriebliche Reisekostenregelung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.04.1975
Aktenzeichen
1 ABR 40/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Celle 16.05.1973 - 2 BV 21/72
LAG Hannover 26.02.1974 - 2 TaBV 28/73

Fundstellen

  • BB 1975, 1111
  • DB 1975, 1708 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Betriebsratsmitglieder, die in dieser Eigenschaft eine Dienstreise unternehmen, haben nicht ohne weiteres Anspruch auf Benutzung der 1. Klasse der Bundesbahn.

2. Ist zu beurteilen, ob der Arbeitnehmer infolge Abwesenheit von zu Hause eine Haushaltsersparnis hat, so finden dabei zwar im Verhältnis zum zahlungspflichtigen Arbeitgeber die Lohnsteuerrichtlinien keine Anwendung, doch können sie Erfahrungswerte vermitteln.

3. Spesen für Reisetage hat der Arbeitnehmer zu belegen, es sei denn, daß eine betriebliche Reisekostenregelung oder die betriebliche Praxis die Pauschalierung zulassen.