Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 29.04.1975, Az.: 1 ABR 40/74
Betriebsratsmitglied; Dienstreise; 1. Klasse der Bundesbahn; Haushaltsersparnis; Zehrgeld; Spesen; Beleg; Betriebliche Reisekostenregelung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.04.1975
- Aktenzeichen
- 1 ABR 40/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1975, 10171
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Celle 16.05.1973 - 2 BV 21/72
- LAG Hannover 26.02.1974 - 2 TaBV 28/73
Rechtsgrundlagen
- § 37 Abs. 6 BetrVG 1972
- § 40 Abs. 1 BetrVG 1972
- § 78 S. 2 BetrVG 1972
Fundstellen
- BB 1975, 1111
- DB 1975, 1708 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Betriebsratsmitglieder, die in dieser Eigenschaft eine Dienstreise unternehmen, haben nicht ohne weiteres Anspruch auf Benutzung der 1. Klasse der Bundesbahn.
2. Ist zu beurteilen, ob der Arbeitnehmer infolge Abwesenheit von zu Hause eine Haushaltsersparnis hat, so finden dabei zwar im Verhältnis zum zahlungspflichtigen Arbeitgeber die Lohnsteuerrichtlinien keine Anwendung, doch können sie Erfahrungswerte vermitteln.
3. Spesen für Reisetage hat der Arbeitnehmer zu belegen, es sei denn, daß eine betriebliche Reisekostenregelung oder die betriebliche Praxis die Pauschalierung zulassen.