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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.11.1958, Az.: 1 AZR 107/58

Nichttypischer Vertrag; Auslegung; Tatsachenmaterial; Erlöschen von Ansprüchen; Wechsel zur Konkurrenz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.11.1958
Aktenzeichen
1 AZR 107/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10138
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hessen - 08.01.1958 - AZ: II LA 418/57

Fundstellen

  • PraktArbR BGB § 611 Nr. 125
  • RdA 1960, 36

Amtlicher Leitsatz

1. Hat das LArbG eine Bestimmung eines nichttypischen Vertrages nicht ausgelegt, kann aber die Auslegung ohne Erschließung weiteren Tatsachenmaterials vorgenommen werden, so ist das Revisionsgericht befugt, die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung vorzunehmen (Bestätigung von BAG 12.07.1957 1 AZR 418/55 = AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).

2. Wird das Erlöschen von Ansprüchen in einer Klausel daran geknüpft, daß der Arbeitnehmer austritt, um in die Dienste der Konkurrenz zu treten, so genügt nicht die Kündigung oder der Austritt in der entsprechenden Absicht, wenn diese Absicht tatsächlich nicht durchgeführt wird.