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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.01.1961, Az.: III ZR 225/59

Friedhof; Sicherungspflicht der Gemeinde; Umstürzende Grabsteine; Überprüfung auf Standfestigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.01.1961
Aktenzeichen
III ZR 225/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10299
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 34, 206 - 216
  • MDR 1961, 393-394 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1961, 868-870 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1961, 353

Redaktioneller Leitsatz

1. Auf Friedhöfen ist die Sicherungspflicht der Gemeinde nach § 823 BGB zu beurteilen.

2. Die Gemeinde hat hiernach Besucher ihres Friedhofes im Rahmen des Gebotenen und Zumutbaren vor umstürzenden Grabsteinen zu schützen. Es besteht somit eine Verpflichtung der Gemeinde, Grabmäler in angemessenen Zeitabständen auf

ihre Standfestigkeit zu überprüfen.