Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.02.1969, Az.: 3 AZR 470/68
Betriebshandwerker; Arbeiter einer technischen Betriebsgruppe; Kasernen; Sonstige Liegenschaften des Standortbereichs; Werkstatt; Ständige Arbeitsstelle; Ausbleibezulage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.02.1969
- Aktenzeichen
- 3 AZR 470/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Karlsruhe 29.03.1968 - 3 Ca 307/67
- LAG Stuttgart 05.09.1968 - 6 Sa 51/68
Rechtsgrundlagen
- § 38 MTB 2
- MTB 2 Anl. SR
Fundstelle
- RiA 1969, 150
Amtlicher Leitsatz
Der Betriebshandwerker (Arbeiter einer technischen Betriebsgruppe) einer Standortverwaltung, der die in sein Fach fallenden Arbeiten für Kasernen und sonstige Liegenschaften des Standortbereichs teilweise an Ort und Stelle, teilweise in der Werkstatt erledigt, hat in der Werkstatt seine "ständige Arbeitsstelle" im Sinne der MTB 2 SR 2a Nr. 16 Abschn. 1 Buchst. a. Es kommt nicht darauf an, wie häufig er dort arbeitet. Ihm steht bei Arbeiten außerhalb der Werkstatt unter den übrigen Voraussetzungen der genannten Bestimmung die dort geregelte Ausbleibezulage zu.