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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.06.1980, Az.: 6 AZR 328/78

Urlaubsrecht; Unabdingbarkeit; Urlaubsabgeltungsanspruch; Wartefrist; Keine Ausschlußmöglichkeit; Zweite Hälfte des Kalenderjahres

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.06.1980
Aktenzeichen
6 AZR 328/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10111
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Siegburg 27.10.1977 - 3 Ca 1480/77
LAG Düsseldorf 15.02.1978 - 2 Sa 7/78

Fundstellen

  • DB 1980, 2197-2198 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 141 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Durch eine tarifliche Regelung kann der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartefrist unberechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht ausgeschlossen werden. Das trifft auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartefrist in der 2. Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet.