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§ 12 SächsArchG - Architektenkammer Sachsen

Bibliographie

Titel
Sächsisches Architektengesetz (SächsArchG)
Amtliche Abkürzung
SächsArchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
604-3/3

(1) Die Architektenkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie führt ein Dienstsiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen.

(2) Die Architektenkammer Sachsen kann Untergliederungen bilden.