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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.07.1982, Az.: 2 BvR 340/81

Schriftliches Verfahren ; Zulässigkeit der Berufung ; Wirksamer Grundrechtsschutz; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.07.1982
Aktenzeichen
2 BvR 340/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11547
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 61, 78 - 81
  • NJW 1982, 2368 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im schriftlichen Verfahren der ZPO ist es möglich, in entsprechender Anwendung des § 513 II ZPO in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs die Berufung für zulässig zu erachten.

2. Unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes ist es verfassungsrechtlich geboten, in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] = NJW 1979, 538).