Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.02.1983, Az.: BVerwG 6 C 96/82

Aufzeichnung von Parteivorbringen; Vorläufige Ergebnisaufzeichnung; Richterliche Aufzeichnungen; Verlesungspflicht; Rügerecht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.02.1983
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 96/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11893
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Gelsenkirchen 08.07.1982 - 8 K 112/80

Fundstellen

  • BVerwGE 67, 43 - 47
  • NJW 1983, 2275

Amtlicher Leitsatz

Wird neben der unmittelbaren Aufzeichnung der Bekundungen einer Partei mit einem Tonaufnahmegerät bei ihrer Vernehmung das wesentliche Ergebnis der Aussagen zugleich durch einen Richter vorläufig aufgezeichnet, so ist die Aufzeichnung des Richters den Beteiligten vorzulesen. Wird dies versäumt, so kann das Rügerecht nach § 295 I ZPO verlorengehen.