Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.02.1969, Az.: 1 AZR 280/68
Pfändung; Freistellungsanspruch; Leiharbeiter; Arbeitnehmerhaftung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.02.1969
- Aktenzeichen
- 1 AZR 280/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10054
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 29.02.1968 - 2/4 Sa 5/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1969, 843 (amtl. Leitsatz)
- DB 1969, 841-842 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann von einer Berufsgenossenschaft gepfändet werden, wenn diese den Arbeitnehmer nach § 903 RVO a. F. in Anspruch genommen hat. Die Pfändung des Freistellungsanspruchs hat, wie die Abtretung eines solchen Anspruchs, zur Folge, daß er sich in einen Erstattungsanspruch umwandelt, wenn und soweit die Berufsgenossenschaft die von ihr zu erbringenden Aufwendungen geleistet hat.
2. Der Unternehmer, der von einem anderen Unternehmer Arbeitnehmer "entleiht" (Leiharbeiter) und sie wie eigene betriebsangehörige Arbeitnehmer in seinem Betrieb eingliedert, hat die Stellung eines Repräsentanten oder Bevollmächtigten im Sinne des § 899 RVO a. F.