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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 26.09.1972, Az.: BVerwG I WB 128/72

Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zur Zulassung von Stabsfeldwebeln und Oberstabsfeldwebeln sowie Portepee-Unteroffizieren nach bestandener Stabsfeldwebelprüfung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der soldatenrechtlichen Verwendungsentscheidung bezüglich der Auswahl zur Stabsfeldwebelausbildung; Ausgestaltung der Anfechtbarkeit einer Auswahlentscheidung zur Bestimmung der Teilnehmer für einen Stabsfeldwebellehrgang; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Berücksichtigung des Entzugs des Militärluftfahrzeugführerscheins und eines in der Personalakte eines Soldaten abgehefteten Strafurteils eines Schöffengerichts i.R.e. wehrdienstrechtlichen Auswahlentscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.09.1972
Aktenzeichen
BVerwG I WB 128/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 15377
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 46, 20
  • DokBer A 1973, 314

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 26.09.1972 - AZ: I WB 183/71

In der Beschwerdesache
...
hat der I. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 26. September 1972,
an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Mühlenfeld als Vorsitzender,
Bundesrichter Dr. Schweiger,
Bundesrichter Seide als weitere richterliche Mitglieder,
Major Bahr,
Hauptfeldwebel Bleyel als militärische Beisitzer,
beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren I WB 183/71 und I WB 128/72 werden zu gemeinsamer Entscheidung miteinander verbunden.

Die Anträge werden zurückgewiesen.