Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 26.09.1972, Az.: BVerwG I WB 128/72
Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zur Zulassung von Stabsfeldwebeln und Oberstabsfeldwebeln sowie Portepee-Unteroffizieren nach bestandener Stabsfeldwebelprüfung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der soldatenrechtlichen Verwendungsentscheidung bezüglich der Auswahl zur Stabsfeldwebelausbildung; Ausgestaltung der Anfechtbarkeit einer Auswahlentscheidung zur Bestimmung der Teilnehmer für einen Stabsfeldwebellehrgang; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Berücksichtigung des Entzugs des Militärluftfahrzeugführerscheins und eines in der Personalakte eines Soldaten abgehefteten Strafurteils eines Schöffengerichts i.R.e. wehrdienstrechtlichen Auswahlentscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 26.09.1972
- Aktenzeichen
- BVerwG I WB 128/72
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1972, 15377
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 31 Abs. 1 SLV
- § 42 SLV
- § 10 Abs. 3 SG
- § 17 Abs. 1 WBO
- Nr. 32 ZDv 19/11
Fundstellen
- BVerwGE 46, 20
- DokBer A 1973, 314
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BVerwG - 26.09.1972 - AZ: I WB 183/71
In der Beschwerdesache
...
hat der I. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 26. September 1972,
an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Mühlenfeld als Vorsitzender,
Bundesrichter Dr. Schweiger,
Bundesrichter Seide als weitere richterliche Mitglieder,
Major Bahr,
Hauptfeldwebel Bleyel als militärische Beisitzer,
beschlossen:
Tenor:
Die Verfahren I WB 183/71 und I WB 128/72 werden zu gemeinsamer Entscheidung miteinander verbunden.
Die Anträge werden zurückgewiesen.