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Bundessozialgericht
Urt. v. 02.08.1979, Az.: 11 RK 7/78

Krankenversicherung; Hilfsmittel; Faltbarer Krankenfahrstuhl

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
02.08.1979
Aktenzeichen
11 RK 7/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10608
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 182b Nr 13

Amtlicher Leitsatz

Ein faltbarer Krankenfahrstuhl ist ein Hilfsmittel iS der KV (KVLG§ 16 Abs 2, RVO § 182b), wenn ihn der Behinderte im Rahmen der normalen Lebensführung zum Ausgleich einer Gehbehinderung benötigt.