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§ 27 GebGBbg - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Amtliche Abkürzung
GebGBbg
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
203-1

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gebührengesetz für das Land Brandenburg außer Kraft.

Potsdam, den 7. Juli 2009

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch