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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.04.1983, Az.: 2 BvR 307/83

Rechtsstaatsprinzip; Grundsatz des fairen Verfahrens; Mittelloser Zeuge; Keine Kostenübernahme des Staates ; Beiordnung eines Rechtsbeistands

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.04.1983
Aktenzeichen
2 BvR 307/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11457
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1983, 374
  • StV 1983, 489

Redaktioneller Leitsatz

Das Rechtsstaatsprinzip allgemein und der Grundsatz des fairen Verfahren verlangen nicht einen auf Kosten des Staates berufenen Rechtsbeistand beizuordnen, wenn der Zeuge mittellos ist.