Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.01.1975, Az.: BVerwG 5 C 24/73
Haftung des überlebenden Ehegatten; Unterhaltshilfe; Hauptentschädigungsanspruch; Kriegsschadenrente
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 23.01.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 24/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11149
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Oldenburg (Oldenburg) 15.02.1973 - III A 340/72
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 47, 316
Amtlicher Leitsatz
1. Der nach LAG § 266 Abs. 2 berücksichtigte Ehegatte haftet mit seinem eigenen noch nicht erfüllten Anspruch auf Hauptentschädigung für an seinen verstorbenen Ehegatten zuviel gezahlte Beträge an Kriegsschadenrente.
2. Verzichtet der im Zeitpunkt des Todes des Unterhaltshilfeberechtigten nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nicht auf die Weitergewährung von Unterhaltshilfe, sondern tritt er an die Stelle des Berechtigten, dann ist er verpflichtet, die dem verstorbenen Berechtigten zuviel gezahlten Beträge an Unterhaltshilfe zurückzuerstatten.