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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.01.1975, Az.: BVerwG 5 C 24/73

Haftung des überlebenden Ehegatten; Unterhaltshilfe; Hauptentschädigungsanspruch; Kriegsschadenrente

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.01.1975
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 24/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 15.02.1973 - III A 340/72

Fundstelle

  • BVerwGE 47, 316

Amtlicher Leitsatz

1. Der nach LAG § 266 Abs. 2 berücksichtigte Ehegatte haftet mit seinem eigenen noch nicht erfüllten Anspruch auf Hauptentschädigung für an seinen verstorbenen Ehegatten zuviel gezahlte Beträge an Kriegsschadenrente.

2. Verzichtet der im Zeitpunkt des Todes des Unterhaltshilfeberechtigten nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nicht auf die Weitergewährung von Unterhaltshilfe, sondern tritt er an die Stelle des Berechtigten, dann ist er verpflichtet, die dem verstorbenen Berechtigten zuviel gezahlten Beträge an Unterhaltshilfe zurückzuerstatten.