Bundessozialgericht
Urt. v. 23.11.1988, Az.: 7 RAr 38/87
Arbeitslosengeld; Bemessungszeitraum; Lohnabrechungszeitraum; Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.11.1988
- Aktenzeichen
- 7 RAr 38/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11513
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LSG Essen 11.06.1986 - L 12 Ar 269/84
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 64, 179 - 184
- KTS 1990, 333-338
- Pitschas, SGb 90, 204
- SGb 1990, 204-208 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
Amtlicher Leitsatz
Der für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgebliche Bemessungszeitraum richtet sich nach den letzten beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis abgerechneten Lohnabrechnungszeiträumen auch dann, wenn der abgerechnete Lohn wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht mehr ausgezahlt wird.