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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.11.1988, Az.: 7 RAr 38/87

Arbeitslosengeld; Bemessungszeitraum; Lohnabrechungszeitraum; Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.11.1988
Aktenzeichen
7 RAr 38/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11513
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Essen 11.06.1986 - L 12 Ar 269/84

Fundstellen

  • BSGE 64, 179 - 184
  • KTS 1990, 333-338
  • Pitschas, SGb 90, 204
  • SGb 1990, 204-208 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)

Amtlicher Leitsatz

Der für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgebliche Bemessungszeitraum richtet sich nach den letzten beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis abgerechneten Lohnabrechnungszeiträumen auch dann, wenn der abgerechnete Lohn wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht mehr ausgezahlt wird.