Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.08.1976, Az.: 3 AZR 491/75
Lehrer; Fürsorgepflicht; Heimerzieher; Strafverfahren wegen sittlicher Verfehlungen; Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses; Zeugnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.08.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 491/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10033
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 19.02.1975 - 3 Sa 382/74
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BB 1977, 297
Amtlicher Leitsatz
Läuft gegen einen als Heimerzieher beschäftigten Angestellten ein Strafverfahren wegen sittlicher Verfehlungen des Heimerziehers an seinen Pfleglingen, so kann der Heimerzieher nach seiner Entlassung von seinem bisherigen Arbeitgeber nicht verlangen, daß dieser in einem Zeugnis über Führung und Leistung des Heimerziehers das Strafverfahren unerwähnt läßt. Das gleiche gilt für Auskünfte, die der bisherige Arbeitgeber solchen Stellen erteilt, die eine Anstellung des Heimerziehers in seinem bisherigen Beruf in Betracht ziehen.