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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.08.1976, Az.: 3 AZR 491/75

Lehrer; Fürsorgepflicht; Heimerzieher; Strafverfahren wegen sittlicher Verfehlungen; Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses; Zeugnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.08.1976
Aktenzeichen
3 AZR 491/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 19.02.1975 - 3 Sa 382/74

Fundstelle

  • BB 1977, 297

Amtlicher Leitsatz

Läuft gegen einen als Heimerzieher beschäftigten Angestellten ein Strafverfahren wegen sittlicher Verfehlungen des Heimerziehers an seinen Pfleglingen, so kann der Heimerzieher nach seiner Entlassung von seinem bisherigen Arbeitgeber nicht verlangen, daß dieser in einem Zeugnis über Führung und Leistung des Heimerziehers das Strafverfahren unerwähnt läßt. Das gleiche gilt für Auskünfte, die der bisherige Arbeitgeber solchen Stellen erteilt, die eine Anstellung des Heimerziehers in seinem bisherigen Beruf in Betracht ziehen.