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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.10.1975, Az.: BVerwG 7 C 64/74

Bemessung des Kanalanschlußbeitrags; Zulässige Geschoßflächenzahl; Innenbereich

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.10.1975
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 64/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11051
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Minden 30.01.1973 - 2 K 1386/72
OVG Nordrhein-Westfalen - 26.07.1974 - AZ: II A 436/73
nachfolgend
BVerwG - 10.10.1975 - AZ: BVerwG VII C 64.74

Fundstellen

  • BVerwGE 49, 227
  • VerwRspr 27, 599

Amtlicher Leitsatz

Die zulässige Geschoßflächenzahl nach BauNVO § 17 ist für die Bemessung eines Kanalanschlußbeitrags eine geeignete Grundlage. Bei Anwendung dieses Maßstabes verstößt es nicht gegen GG Art. 3 Abs. 1, wenn Grundstücke im nicht beplanten Innenbereich entsprechend der dort vorhandenen durchschnittlichen zweigeschossigen Bebauung so behandelt werden, wie Grundstücke mit einer zulässigen Geschoßflächenzahl von 0,8.