Bundessozialgericht
Urt. v. 24.03.1971, Az.: 6 RKa 16/70
Verfahrensmangel; Unberechtigte Prozeßführung; Fehlende Bevollmächtigung; Nachträgliche Genehmigung; Rückwirkende Heilung; Prozeßverschleppungsabsicht
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 24.03.1971
- Aktenzeichen
- 6 RKa 16/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10773
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 32, 253 - 253
- MDR 1971, 614-615 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 17 zu § 73 SGG
Amtlicher Leitsatz
Die Genehmigung einer - zunächst vollmachtlosen - Prozeßführung heilt den Vollmachtmangel mit rückwirkender Kraft, auch wenn die Vorinstanz die Klage wegen dieses Mangels als unzulässig abgewiesen hat (vergleiche BFH 28.09.1967 VR 62/67 VR 107/67 V B 23/67 und V B 36/67 = BFHE 90, 280). Ob eine Ausnahme dann gilt, wenn die Vollmacht oder die Genehmigung in der Absicht der Prozeßverschleppung oder aus grober Nachlässigkeit erst verspätet beigebracht wird (vgl BFH aaO), bleibt offen.