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Bundesfinanzhof
Urt. v. 25.04.1985, Az.: V R 123/84

Europäisches Gemeinschaftsrecht; Zustimmungsgesetz; Bindungswirkung; Steuerfreiheit; Umsatzsteuer; Richtlinien

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
25.04.1985
Aktenzeichen
V R 123/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10928
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 143, 383 - 391
  • DVBl 1986, 343-345 (Volltext mit amtl. LS)
  • EuR 1985, 191-198
  • NJW 1985, 2103-2104 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Bindung an Vorabentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften beruht auf der Hoheitsrechtsübertragung durch das Zustimmungsgesetz zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Sie ist daher nach dem Umfang der den Gemeinschaften übertragenen Hoheitsrechte zu bestimmen.

2. Die Steuerfreiheit gem. Art. 13 Teil B lit. d Nr. 1 der 6. Umsatzsteuerrichtlinien konnte Kreditvermittlern nicht vor der Umsetzung dieser Richtlinien durch das UStG 1980 gewährt werden. Der EWG ist für die Umsatzsteuer durch das Zustimmungsgesetz zu dem Vertrag zur Gründung der EWG nicht das Hoheitsrecht übertragen worden, Recht mit unmittelbarer Wirkung in Inland zu setzen.