Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.03.1982, Az.: 1 ABR 55/80
Wettbewerb; Leistung; Motivation; Betriebliche Lohngestaltung; Mitbestimmungsrecht; Freiwillige Leistung; Mitbestimmung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.03.1982
- Aktenzeichen
- 1 ABR 55/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10232
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AiB 1990, 227-253 (Kurzinformation)
- DB 1982, 1519
- VersR 1983, 164
Amtlicher Leitsatz
Veranstaltet der Arbeitgeber Wettbewerbe, durch die Arbeitnehmer zu einer bestimmten Leistung motiviert werden sollen, und werden den Gewinnern solcher Wettbewerbe geldwerte Vorteile gewährt - hier: Reisen in die USA -, so sind solche Wettbewerbe Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unter den bei freiwilligen Leistungen geltenden Einschränkungen. Die Mitbestimmungspflichtigkeit solcher Wettbewerbe entfällt nicht deswegen, weil den Gewinnern anläßlich der Reise auch ein auf ihre Tätigkeit bezogenes Informationsprogramm geboten wird.