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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.03.1982, Az.: 1 ABR 55/80

Wettbewerb; Leistung; Motivation; Betriebliche Lohngestaltung; Mitbestimmungsrecht; Freiwillige Leistung; Mitbestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.03.1982
Aktenzeichen
1 ABR 55/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10232
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AiB 1990, 227-253 (Kurzinformation)
  • DB 1982, 1519
  • VersR 1983, 164

Amtlicher Leitsatz

Veranstaltet der Arbeitgeber Wettbewerbe, durch die Arbeitnehmer zu einer bestimmten Leistung motiviert werden sollen, und werden den Gewinnern solcher Wettbewerbe geldwerte Vorteile gewährt - hier: Reisen in die USA -, so sind solche Wettbewerbe Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unter den bei freiwilligen Leistungen geltenden Einschränkungen. Die Mitbestimmungspflichtigkeit solcher Wettbewerbe entfällt nicht deswegen, weil den Gewinnern anläßlich der Reise auch ein auf ihre Tätigkeit bezogenes Informationsprogramm geboten wird.