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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.02.1980, Az.: 4 AZR 158/78

Tarifvertragsparteien; Rückwirkende Anwendung von Vorschriften; Einreihung in Gehaltsgruppen; Inkrafttreten des Tarifvertrages; Höhergruppierungen; Tarifliche Stichtagsregelung; Gleichheitssatz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.02.1980
Aktenzeichen
4 AZR 158/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10031
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 12.01.1978 - 4 Sa 532/77

Fundstellen

  • AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung
  • RiA 1981, 153

Amtlicher Leitsatz

Die Tarifvertragsparteien können die rückwirkende Anwendung von Vorschriften über die Einreihung in Gehaltsgruppen (hier: Übernahme in die in der bisherigen Gehaltsgruppe bereits erreichte Gehaltsstufe) für vor Inkrafttreten des Tarifvertrages durchgeführte Höhergruppierungen ausschließen. Eine tarifliche Stichtagsregelung ist nicht verfassungswidrig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des GG Art. 3.