Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.02.1975, Az.: 1 ABR 94/73
Sprecherausschuß; Schuldrechtliche Abmachungen; Leitender Angestellter; Beteiligungsbefugnis des Arbeitgebers; Rechtsschutzinteresse
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.02.1975
- Aktenzeichen
- 1 ABR 94/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1975, 10112
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf - 27.09.1973 - AZ: 3 BVTa 10/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 27, 46 - 59
- DB 1975, 1271-1274 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1975, 404-405 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Zwischen Sprecherausschuß und Unternehmer können schuldrechtliche Abmachungen getroffen werden, die aber nicht ohne weiteres Bestandteil der Arbeitsverträge der einzelnen leitenden Angestellten werden.
2. Zur Frage der Beteiligungsbefugnis des Arbeitgebers, des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates und des gewählten Sprecherausschusses sowie des Rechtsschutzinteresses im Verfahren über die rechtliche Zulässigkeit von Sprecherausschüssen.