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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.02.1975, Az.: 1 ABR 94/73

Sprecherausschuß; Schuldrechtliche Abmachungen; Leitender Angestellter; Beteiligungsbefugnis des Arbeitgebers; Rechtsschutzinteresse

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.02.1975
Aktenzeichen
1 ABR 94/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10112
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 27.09.1973 - AZ: 3 BVTa 10/73

Fundstellen

  • BAGE 27, 46 - 59
  • DB 1975, 1271-1274 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1975, 404-405 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Zwischen Sprecherausschuß und Unternehmer können schuldrechtliche Abmachungen getroffen werden, die aber nicht ohne weiteres Bestandteil der Arbeitsverträge der einzelnen leitenden Angestellten werden.

2. Zur Frage der Beteiligungsbefugnis des Arbeitgebers, des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates und des gewählten Sprecherausschusses sowie des Rechtsschutzinteresses im Verfahren über die rechtliche Zulässigkeit von Sprecherausschüssen.