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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.05.1973, Az.: 2 BvR 590/71

Untersuchungshäftling; Grobe Beleidigungen gegen Justizangehörige; Nicht zu beanstandende Briefkontrolle ; Briefverkehr von Untersuchungshäftlingen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.05.1973
Aktenzeichen
2 BvR 590/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BGH 05.07.1971 - 1 BJs 6/71 - StB 18/71

Fundstellen

  • BVerfGE 35, 311 - 324
  • NJW 1974, 26

Redaktioneller Leitsatz

Die im Wege der Briefkontrolle stattfindende Angehaltung eines Briefes, den ein Untersuchungshäftling an einen anderen Untersuchungshäfling schreibt und in dem grobe Beleidigungen gegen Justizangehörige enthalten sind, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.