Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.05.1973, Az.: 2 BvR 590/71
Untersuchungshäftling; Grobe Beleidigungen gegen Justizangehörige; Nicht zu beanstandende Briefkontrolle ; Briefverkehr von Untersuchungshäftlingen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 16.05.1973
- Aktenzeichen
- 2 BvR 590/71
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1973, 11018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BGH 05.07.1971 - 1 BJs 6/71 - StB 18/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 35, 311 - 324
- NJW 1974, 26
Redaktioneller Leitsatz
Die im Wege der Briefkontrolle stattfindende Angehaltung eines Briefes, den ein Untersuchungshäftling an einen anderen Untersuchungshäfling schreibt und in dem grobe Beleidigungen gegen Justizangehörige enthalten sind, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.