Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1955, Az.: I ZR 82/53
Geschäftliche Verkehr; Vertrauensschutz; Haftung aufgrund Rechtsscheins
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.03.1955
- Aktenzeichen
- I ZR 82/53
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1955, 10148
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 17, 13 - 19
- BB 1955, 459
- DB 1955, 505-506 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1955, 985-986 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Haftung als Scheingesellschafter einer Handelsgesellschaft"
Redaktioneller Leitsatz
Erdordert es das Bedürfnis nach Vertrauensschutz im geschäftlichen Verkehr, so ist eine Haftung aufgrund Rechtsscheins möglich. Hierbei ist zwischen dem Schutz für den auf Rechtsschein Vertrauenden und der Notwendigkeit, ihm die Überprüfung der wahren Verhältnisse zuzumuten abzuwägen. Der Vertrauensschutz ist höher einzustufen.