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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1955, Az.: I ZR 82/53

Geschäftliche Verkehr; Vertrauensschutz; Haftung aufgrund Rechtsscheins

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.03.1955
Aktenzeichen
I ZR 82/53
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10148
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 17, 13 - 19
  • BB 1955, 459
  • DB 1955, 505-506 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1955, 985-986 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Haftung als Scheingesellschafter einer Handelsgesellschaft"

Redaktioneller Leitsatz

Erdordert es das Bedürfnis nach Vertrauensschutz im geschäftlichen Verkehr, so ist eine Haftung aufgrund Rechtsscheins möglich. Hierbei ist zwischen dem Schutz für den auf Rechtsschein Vertrauenden und der Notwendigkeit, ihm die Überprüfung der wahren Verhältnisse zuzumuten abzuwägen. Der Vertrauensschutz ist höher einzustufen.