Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.12.1959, Az.: 1 AZR 382/57

Unvermeidbare Kündigungen; Sozile Schlechterstellung; Vertragsänderung; Ungünstigere Arbeitsbedingungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.12.1959
Aktenzeichen
1 AZR 382/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 12.04.1957 - 1 Sa 27/57

Fundstellen

  • PraktArbR KSchG § 1 Abs 3 Nr. 73
  • RdA 1960, 279

Amtlicher Leitsatz

KSchG § 1 Abs. 3 verlangt von dem Arbeitgeber, wenn Kündigungen unvermeidbar sind, nicht, daß er von sich aus an einen sozial schlechter gestellten Arbeitnehmer herantritt, um diesen zur Vertragsänderung zu bewegen, so daß einem sozial besser gestellten Arbeitnehmer gekündigt werden kann, an dessen Stelle jener treten soll. Wie die Frage zu beurteilen ist, wenn der Arbeitnehmer von sich aus dem Arbeitgeber eine Vertragsänderung anbietet, nach der er unter ungünstigeren Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden soll, bleibt unerörtert.