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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 29.01.1974, Az.: 1 ABR 41/73

Tätigkeit; Betriebsrat; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung; Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.01.1974
Aktenzeichen
1 ABR 41/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10187
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 02.05.1973 - 2 BVTa 5/73

Fundstellen

  • BAGE 25, 482 - 491
  • DB 1974, 293 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1292-1294 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Begriff der "Tätigkeit" des Betriebsrats i. S. des § 40 Abs. 1 BetrVG 1972 umfaßt auch die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 a. a. O..

2. Führen Gewerkschaften als Veranstaltungsträger Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 durch, so handeln sie nicht in ihrer allgemeinen Koalitionseigenschaft, sondern auf Grund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Unterstützungsfunktion. Deshalb müssen die behandelten Themen auf das für Betriebsratsmitglieder zur Durchführung ihres Amtes erforderliche Wissen und Können ausgerichtet sein.