Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.11.1994, Az.: 2 BvR 852/93
Rechtsanwalt; Inhaltliche Richtigkeit; Mitteilung; Eingang einer Rechtsmittelschrift; Versehen des Gerichts; Abweichung des mitgeteilten von tatsächlichen Eingangsdatum; Übermittlung per Telefax; Rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung; Begründung besonderer Prüfungspflichten
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.11.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 852/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13165
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1995, 711-712 (Volltext mit red. LS)
- SGb 1995, 443 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Rechtsanwalt kann sich grundsätzlich auf die inhaltliche Richtigkeit der Mitteilung über den Eingang einer Rechtsmittelschrift verlassen.
2. Versehen des Gerichts (hier: Abweichung des mitgeteilten von tatsächlichen Eingangsdatum um einen Tag bei Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes per Telefax) dürfen bei rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht über die Begründung besonderer Prüfungspflichten auf den Bürger abgewälzt werden.