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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.11.1994, Az.: 2 BvR 852/93

Rechtsanwalt; Inhaltliche Richtigkeit; Mitteilung; Eingang einer Rechtsmittelschrift; Versehen des Gerichts; Abweichung des mitgeteilten von tatsächlichen Eingangsdatum; Übermittlung per Telefax; Rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung; Begründung besonderer Prüfungspflichten

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.11.1994
Aktenzeichen
2 BvR 852/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13165
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1995, 711-712 (Volltext mit red. LS)
  • SGb 1995, 443 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt kann sich grundsätzlich auf die inhaltliche Richtigkeit der Mitteilung über den Eingang einer Rechtsmittelschrift verlassen.

2. Versehen des Gerichts (hier: Abweichung des mitgeteilten von tatsächlichen Eingangsdatum um einen Tag bei Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes per Telefax) dürfen bei rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht über die Begründung besonderer Prüfungspflichten auf den Bürger abgewälzt werden.