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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.02.1981, Az.: 7 RAr 90/79

Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung eines älteren Arbeitnehmers; Verhinderung einer Entlassung; Wichtiger Grund

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.02.1981
Aktenzeichen
7 RAr 90/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10812
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Kiel 04.09.1978 - S 3 Ar 85/78
LSG Schleswig 27.06.1979 - L 1 Ar 100/78

Fundstelle

  • Betr 1981, 1523

Amtlicher Leitsatz

Der ältere Arbeitnehmer, der anläßlich eines drastischen Personalabbaus eines größeren Arbeitgebers gegen Abfindung sein Arbeitsverhältnis löst und dadurch einen anderen Arbeitnehmer des Betriebs vor der Entlassung bewahrt, hat für sein Verhalten einen wichtigen Grund i.S. des § 119 I 1 AFG.