Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 20.03.1973, Az.: 8/7 RU 11/70

RVO; Zeitlicher Geltungsbereich; Hineinwirken in das neue Recht; Sollvorschrift; Ermessen; Vorverfahren

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.03.1973
Aktenzeichen
8/7 RU 11/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10807
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 35, 267
  • SozR Nr 5 zu § 551 RVO

Amtlicher Leitsatz

1. Der durch das UVNG mit Wirkung ab 01.07.1963 neu eingeführte RVO § 551 Abs 2 - iVm UVNG Art 4 § 2 Abs 1 - ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die vor seinem Inkrafttreten liegen, wenn diese in den zeitlichen Geltungsbereich des neuen Rechts hineinwirken.

2. Zur Bedeutung des RVO § 551 Abs 2.

3. Da die Soll-Vorschrift des RVO § 551 Abs 2 dem Träger der Unfallversicherung ein - wenn auch eng begrenztes - Ermessen einräumt, muß in diesen Fällen ein Vorverfahren gemäß SGG § 78, § 79 Nr 1 stattfinden.