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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.03.1984, Az.: I ZR 218/81
„Bestellvertrag“

Verleger; Auflage; Bestellvertrag; Nutzungsrechteinräumung; Vervielfältigungsrecht; Verbreitungsrecht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.03.1984
Aktenzeichen
I ZR 218/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12789
Entscheidungsname
Bestellvertrag
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1984, 178
  • GRUR 1984, 528
  • MDR 1984, 1002-1003 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Bestimmung des § 5 I 1 VerlG, nach der der Verleger grundsätzlich -wenn nichts anderes vereinbart worden ist - nur zu einer Auflage berechtigt ist, findet auf den Bestellvertrag keine Anwendung. Zum Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag (hier: Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für weitere Auflagen).