§ 5 HmbGDG - Gesundheitsplanung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbGDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2120-1
Als Grundlage für die im Dritten Abschnitt genannten Aufgaben entwickelt der Öffentliche Gesundheitsdienst auf der Grundlage der Gesundheitsberichterstattung fachliche Zielvorstellungen für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und deren Weiterentwicklung.