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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.11.1984, Az.: 6 ABR 9/84

Betrieb; Jugendvertretung; Mitgliederzahl

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.11.1984
Aktenzeichen
6 ABR 9/84
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10119
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wesel 28.06.1983 - 4 BV 11/83
LAG Düsseldorf 21.10.1983 - 4 TaBV 79/83

Fundstelle

  • DB 1985, 1534

Amtlicher Leitsatz

Die Mitgliederzahl der Jugendvertretung ist bei einer vorzeitigen Wahl nach der Zahl der bei Erlaß des Wahlausschreibens zu dieser Wahl im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu bestimmen.