Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.11.1986, Az.: 1 BvR 706/85

Rechtliches Gehör; Rechtsgespräch; Unterrichtungspflicht; Anhörungspflicht; Rechtsansicht; Hinweispflicht auf Rechtsansicht des entscheidenden Senats

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.11.1986
Aktenzeichen
1 BvR 706/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12269
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 74, 1 - 6
  • DVBl 1987, 237-238 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1987, 290 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 1192 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt nicht gegen Art. 103 I GG, wenn bei der gem. Art. 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes zur Entlastung des BFH gebotenen Unterrichtungs- und Anhörungspflicht nicht auf die Rechtsansicht des zur Entscheidung berufenen Senats hingewiesen wird, zu der sich die Prozeßbeteiligten bisher nicht geäußert haben und zu der eine Äußerung nach dem Verlauf des Verfahrens auch nicht veranlaßt war.