Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.11.1986, Az.: 1 BvR 706/85
Rechtliches Gehör; Rechtsgespräch; Unterrichtungspflicht; Anhörungspflicht; Rechtsansicht; Hinweispflicht auf Rechtsansicht des entscheidenden Senats
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 05.11.1986
- Aktenzeichen
- 1 BvR 706/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12269
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 74, 1 - 6
- DVBl 1987, 237-238 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1987, 290 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1987, 1192 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es verstößt nicht gegen Art. 103 I GG, wenn bei der gem. Art. 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes zur Entlastung des BFH gebotenen Unterrichtungs- und Anhörungspflicht nicht auf die Rechtsansicht des zur Entscheidung berufenen Senats hingewiesen wird, zu der sich die Prozeßbeteiligten bisher nicht geäußert haben und zu der eine Äußerung nach dem Verlauf des Verfahrens auch nicht veranlaßt war.