Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 24.05.1973, Az.: 3 RK 76/71

Arbeitgeberaufwendungen; Ausgleich; Sozialgerichtsbarkeit; Besetzung der Spruchkörper; Gesetzgebungskompetenz; Bund; Sozialversicherung; Ausgleichsverfahren; Kleinbetriebe; Wirtschaftliche Lage

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
24.05.1973
Aktenzeichen
3 RK 76/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10846
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 36, 16 - 21
  • SozR Nr 1 zu § 10 LFZG

Amtlicher Leitsatz

1. Über Streitigkeiten aus LFZG §§ 10 ff (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen) entscheiden die für Angelegenheiten der Sozialversicherung gebildeten Spruchkörper der Sozialgerichtsbarkeit mit je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Versicherten und der Arbeitgeber.

2. Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach GG Art 74 Nr 12 ("Sozialversicherung") deckt auch die Regelung des Ausgleichsverfahrens in LFZG §§ 10 ff.

3. Es ist mit dem Gleichheitssatz (GG Art 3) vereinbar, wenn das Ausgleichsverfahren nach LFZG §§ 10 ff einerseits nur Kleinbetriebe mit in der Regel höchstens 20 Arbeitnehmern, andererseits sämtliche Betriebe dieser Art ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage erfaßt.