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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.03.1971, Az.: 4 AZR 169/70

Bearbeitung von Ersatzansprüchen; Rechtliche Prüfung; Vorbereitungsarbeiten; Hilfsarbeiten; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.03.1971
Aktenzeichen
4 AZR 169/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10076
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 17.03.1970 - 7 Sa 27/70

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen
  • PersV 1973, 157

Amtlicher Leitsatz

1. Für die "Bearbeitung von Ersatzansprüchen" sind alle Arbeiten auszuführen, die mit der rechtlichen Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung von Ersatzansprüchen verbunden sind. Bloße Vorbereitungs- und Hilfsarbeiten genügen nicht.

2. Zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der BAT/OKK Anl. 1a VergGr Vc Position Nr. 45b gehört notwendig die Bearbeitung von Ersatzansprüchen gegen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung.