Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 08.12.2004, Az.: BVerwG 8 Kst 16/04
Streitwertfestsetzung in Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 08.12.2004
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 Kst 16/04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2004, 24644
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Potsdam - 17.11.2003 - AZ: 15 K 1934/00
- BVerwG - 16.06.2004 - AZ: BVerwG 8 B 5/04
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 8. Dezember 2004
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Gödel,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Pagenkopf und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser
beschlossen:
Tenor:
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwertes wird zurückgewiesen.
Gründe
Nach ständiger Praxis des Bundesverwaltungsgerichts ist der Streitwert in Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz in Fällen der Rückübertragung von Grundstücken in Höhe des aktuellen Verkehrswertes festzusetzen. In Fällen einer Berechtigtenfeststellung ist hingegen der Streitwert nach dem Interesse der Klägerin festzusetzen. Sie begehrt vorliegend in der Sache die Auszahlung des hälftigen Anteils an dem Kaufpreis, der ausweislich des auf der Grundlage des Investitionsvorrangbescheides vom 9. Juni 1998 geschlossenen notariellen Kaufvertrages vom 17. Juni 1998 80 000 DM beträgt. Demgemäß war auch der Streitwert für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auf 20 451,68 EUR festzusetzen. Diese Streitwertfestsetzung entspricht genau der von der Klägerin nicht angegriffenen Wertfestsetzung in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 17. November 2003.
Dr. Pagenkopf, Richter
Dr. Hauser, Richterin