Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 28 SDSG - Einschränkung eines Grundrechts

Bibliographie

Titel
Saarländisches Datenschutzgesetz
Redaktionelle Abkürzung
SDSG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
205-4

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.