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Bundessozialgericht
Urt. v. 10.10.1979, Az.: 3 RK 3/78

Kieferorthopädische Behandlung; Bewilligung; Ärztlicher Behandlungsplan; Verwaltungsakt unter Bedingung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.10.1979
Aktenzeichen
3 RK 3/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10655
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 49, 68 - 71
  • SozR 2200 § 205 Nr 28

Amtlicher Leitsatz

Die Bewilligung der Krankenkasse zur Durchführung einer kieferorthopädischen Behandlung nach vorgelegtem ärztlichem Behandlungsplan umfaßt die gesamte Maßnahme im vorgesehenen Umfang. Als Verwaltungsakt erlangt sie bindende Wirkung, sie steht lediglich unter der Bedingung, daß die Behandlung planmäßig durchgeführt wird.