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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.04.1991, Az.: 1 BvR 1529/84

Prüfungsverfahren; Antwort-Wahl-Aufgaben; Gerichtliche Kontrolle; Vertretbare Antworten; Verwaltungsverfahren; Fehlervermeidung; Berufsfreiheit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.04.1991
Aktenzeichen
1 BvR 1529/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12325
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 84, 59 - 82
  • AZRT 1992, 20
  • DVBl 1991, 805-808 (Volltext mit amtl. LS)
  • DVBl 1991, 988-991 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
  • DVP 2019, 309
  • DÖV 1991, 807-808 (amtl. Leitsatz)
  • DÖV 1993, 45-53 (Urteilsbesprechung von Universitätsprofessor Dr. Albert von Mutius u. Referendar Klaus Sperlich)
  • JZ 1991, 1081-1084 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • JuS 1992, 201-205 (Urteilsbesprechung von WissAss. Dr. Stefan Muckel)
  • JuS 1992, 252-255 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1991, 807 (amtl. Leitsatz)
  • NJ 1991, 377 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1991, 2008-2011 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1991, 3001-3006 (Urteilsbesprechung von Richter Dr. Norbert Niehues)
  • NVwZ 1991, 870 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ob Antwort-Wahl-Aufgaben zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen, haben die Gerichte zu kontrollieren; darüber hinaus obliegt ihnen eine Vertretbarkeitskontrolle der Lösungen (Art. 19 IV GG).

2. Entspricht eine Antwort gesicherten medizinischen Erkenntnissen, die im Fachschrifttum bereits veröffentlicht und Kandidaten des entsprechenden Prüfungsabschnitts im Regelfall ohne besondere Schwierigkeit zugänglich waren, so darf sie nicht als falsch gewertet werden.

3. Birgt die besondere Struktur eines Verwaltungsverfahrens oder die Art der zu treffenden Entscheidungen die Gefahr typischer und absehbarer Fehler und lassen sich diese von der entscheidenden Verwaltungsbehörde früher und besser erkennen als von den in ihren Grundrechten betroffenen Bürgern, so müssen die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur vorbeugenden Fehlervermeidung genutzt werden.

4. Die zentralen Prüfungen für Studierende der Medizin in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens erfordern besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen mit dem Ziel, die Folgen fehlerhaft gestellter Aufgaben auszugleichen und auf diese Weise das Grundrecht der Berufsfreiheit wirksam zu schützen.