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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.02.1957, Az.: IV ZR 290/56

Sachverständiger; Auswahl der Fragen; Formulierung der Fragen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.02.1957
Aktenzeichen
IV ZR 290/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 24, 9 - 15
  • NJW 1957, 870-871 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Den Parteien steht das Recht zu, diejenigen Fragen dem Sachverständigen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung des Sachverhaltes für dienlich halten. Von der Partei kann es jedoch nicht verlangt werden, im voraus die Fragen im einzelnen zu formulieren. Es reicht im allgemeinen die Angabe aus, in welcher Richtung sie eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (siehe auch BGH, NJW 1961, 2308; BAG, MDR 1968, 529; OLG Oldenburg, OLGZ 70, 481).