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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 19.04.2006, Az.: IX B 174/05

Zulässigkeit einer Zuordnung von Aufwendungen nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter sofern die Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führt

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
19.04.2006
Aktenzeichen
IX B 174/05
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2006, 15351
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Niedersachsen - 16.08.2005 - AZ: 8 K 396/02
nachfolgend
BFH - 24.06.2008 - AZ: IX R 26/06

Fundstelle

  • Jurion-Abstract 2006, 219273 (Zusammenfassung)

Gründe

1

Die Revision wird mit Blick auf das dem Finanzgericht und den Beteiligten offenbar noch nicht bekannte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2005 IX R 46/04 (BFH/NV 2006, 261) zugelassen. Danach kann --auch ohne Kaufpreiszuordnung-- bei deutlich unterschiedlicher Nutzbarkeit der jeweiligen Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) eine Zuordnung der Aufwendungen nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter in Betracht kommen, wenn eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führen würde.