Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.02.1982, Az.: 5 StR 688/81
Zeugenbeweis; Unerreichbarkeit eines Zeugen; Beweisantrag; Ablehnung des Beweisantrags; Aufklärungspflicht; Vergebliche Bemühungen; Beibringungsmöglichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.02.1982
- Aktenzeichen
- 5 StR 688/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11227
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1982, 212
- StV 1982, 507-508
Amtlicher Leitsatz
Der Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen kann wegen Unerreichbarkeit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Tatrichter unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugen entsprechenden Bemühungen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß das Beweismittel in absehbarer Zeit beigebracht werden kann.