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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.02.1982, Az.: 5 StR 688/81

Zeugenbeweis; Unerreichbarkeit eines Zeugen; Beweisantrag; Ablehnung des Beweisantrags; Aufklärungspflicht; Vergebliche Bemühungen; Beibringungsmöglichkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.02.1982
Aktenzeichen
5 StR 688/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11227
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1982, 212
  • StV 1982, 507-508

Amtlicher Leitsatz

Der Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen kann wegen Unerreichbarkeit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Tatrichter unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugen entsprechenden Bemühungen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß das Beweismittel in absehbarer Zeit beigebracht werden kann.