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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.09.2017, Az.: 2 StR 294/16

Berichtigung des Senatsurteils bzgl. Ablehnung eines minder schweren Falles

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.09.2017
Aktenzeichen
2 StR 294/16
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2017, 21512
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2017:060917B2STR294.16.0

Verfahrensgegenstand

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
hier: Berichtigungsbeschluss

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. September 2017 beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 15. März 2017 wird dahin berichtigt, dass auf Seite 7 unter III. 2. b), zweiter Absatz (Rn. 13), der 4. Satz wie folgt lautet: "Je höher im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten ist, umso eher wird im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die Ablehnung eines minder schweren Falles in Betracht kommen".

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