Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.05.1980, Az.: IVb ZB 567/80
Bestellung; Prozeßbevollmächtigter; Widerruf
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.05.1980
- Aktenzeichen
- IVb ZB 567/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11929
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1980, 833-834 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1980, 2309-2310 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
In der Bestellung eines neuen Prozeßbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten nur dann gesehen werden, wenn darin zum Ausdruck kommt, daß der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll.